Sie sind sich mit dem Verkäufer einer Gartenparzelle einig geworden, was nun?
Setzen Sie sich mit dem Vorstand des Gartenvereins Eichengrund e. V. in Verbindung, denn der entscheidet über die Aufnahme im Gartenverein.
Bezahlen Sie erst die vereinbarte Kaufsumme beim unterzeichnen des Pachtvertrages mit dem Kreisverband der Garten- und Siedlerfreunde e.V. Lübben.
Denn den Pachtvertrag schließen Sie nicht mit dem Verkäufer sondern mit dem Kreisverband der Garten- und Siedlerfreunde e.V. Lübben.
Wenn der Gartenverein Eichengrund e. V. Sie nicht als Mitglied im Verein aufnimmt
(es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Aufnahme im Verein Eichengrund e. V),
sind Sie zwar Besitzer einer Gartenlaube und des Nebengelasses (Schuppen usw.), aber nicht Pächter des Landes auf dem sich dieses befindet.
Das Land ist Pachtland und der Verpächter ist der Kreisverband der Garten- und Siedlerfreunde e.V. Lübben.
Nun haben Sie alles schon bezahlt und der Gartenverein Eichengrund e. V. nimmt Sie nicht als Mitglied im Verein auf, welche Rechte habe Sie?
Kurz gesagt, keine außer eines.
Sie müssen die Laube und das sogenannte Nebengelass, sowie sämtliche Pflanzen und Bäume auf eigene Kosten abreißen und entsorgen.
So zusagen: Sie müssen den Garten (die Parzelle) schwarz an den Gartenverein übergeben.
– Schwarz heißt: beräumt von allem!!!!!
Wir möchten hier keinen Verkäufer zu nahe treten. Aber unsere Erfahrung zeigt uns, des der Käufer manchmal vor vollendeten Tatsachen gestellt wird, denn der Verkäufer hat sein Geld für die Laube und das Nebengelass bekommen und lässt dem Käufer mit dem Rest alleine stehen.
Der Verkäufer ist zwar der Besitzer der Laube, aber nicht des Landes, auf dem die Laube steht!!!!
Das Land ist Pachtland und der Verpächter ist der Kreisverband der Garten- und Siedlerfreunde e.V. Lübben.
Der Vorstand